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Seite 1 von 4 Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Erstellung einer Internet - PräsentationDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Metzwerk, welche im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes erfolgen. 2. GeschäftsanbahnungAngebote und Angebotsannahmen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Ein Vertrag kommt ausschließlich erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sollte der Vertrag dadurch nicht zustande kommen, da der Auftraggeber die von ihm beizustellenden Unterlagen nicht binnen einem Monat oder eine ausdrücklich vereinbarten längeren Frist beibringt, so gilt eine 10%ige Ausfallsgebühr, berechnet vom Auftragsvolumen, als vereinbart. Auch für späteres Abgehen von den ursprünglichen Vereinbarungen ist die Schriftform zwingend erforderlich. 3. EntwürfeFür vom Kunden gewünschte Entwürfe ist kein Entgelt zu bezahlen, sofern es zur Auftragerteilung kommt. Sollte jedoch kein Vertrag zustande kommen, so ist Metzwerk berechtigt, für die erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Im Falle der Entgeltlichkeit der Entwürfe entsteht dabei für den Auftraggeber kein Recht auf deren Herausgabe oder Nutzung. Sämtliche urheberrechtlichen Rechte verbleiben bei Metzwerk. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, gegen einen von Metzwerk festzusetzenden Preis die Entwürfe einschließlich der dazugehörenden Rechte zu erwerben. Alle vom Auftraggeber geäußerten Wünsche, Gedanken und Anregungen und dgl. haben keinen Einfluss auf die Honorarberechnung und begründen kein Miturheberrecht des Auftraggebers an den urheberrechtlich geschützten Leistungen von Metzwerk. Dem gegenüber hat Metzwerk das Recht, die erbrachten Leistungen zu signieren (inklusive Link) sowie die Arbeiten uneingeschränkt zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Signatur (inklusive Link), in welcher Form auch immer, zu verändern oder wegzulassen.
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