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AGB
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8. Mängelrügen

Mängelrügen haben binnen einer Frist von 5 Tagen ab Ablieferung bzw. Freigabe am Server schriftlich (falls mit Brief eingeschrieben) zu erfolgen.

9. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Gefahrübergang und beträgt, falls der Besteller Unternehmer ist, sechs Monate.
Metzwerk leistet insbesondere Gewähr dafür, dass durch die verwendeten Designs, Textteile, Musikstücke, Grafiken echt keine Rechte Dritter verletzt werden. Davon ausgenommen sind jedoch vom Auftraggeber bereitgestellte oder von ihm bereitzustellende Unterlagen. Diese werden nicht dahingehend überprüft, ob damit Rechte Dritter verletzt werden. Hier haftet der Auftraggeber, dass die zur Bearbeitung und Nutzung übergebenen Unterlagen zur Vorlage und Vervielfältigung verwendet werden dürfen. Metzwerk ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die beigestellten Vorlagen wie Texte, Logos, Fotos, usw. zu verwenden oder abzuändern. Metzwerk haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung derartiger Rechte resultiert und ist vom Auftraggeber für die daraus entstehenden Folgen schad- und klaglos zu halten. Auch haftet Metzwerk nicht für die Inhalte übermittelter Daten, die durch Dienste von Metzwerk zugänglich sind.
Ebenso leistet Metzwerk keine Gewähr, für den Fall, dass es serverseitig zu gänzlichen oder temporären Ausfällen kommt. Für die Sicherung ihrer Daten sind die Auftraggeber selbst zuständig und trifft daher für deren Verlust Metzwerk keine wie immer geartete Haftung. Metzwerk erstellt aber regeläßige Backups (beim System Joomla!)
Weiters leistet Metzwerk keine Gewähr dafür, dass die Darstellung von Webseiten bei allen Browsern in der selben Qualität erfolgt. Diesbezügliche Unterschiede stellen jedenfalls keinen Mangel dar. Darüber hinaus übernimmt Metzwerk keine Gewähr dahingehend, dass aus den durch den Auftraggeber beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers hergestellt werden können.

10. Haftung

Metzwerk haftet nur für die von Ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Für Schäden resultierend aus leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nicht.
Die Haftung für (Mangel)Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz, wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Metzwerk trifft, wie bereits ausgeführt, keine wie immer geartete Haftung, Prüf- und Warenpflicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen.


 

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