| AGB |
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Seite 4 von 4 11. EigentumsvorbehaltDie den Werkvertrag umfassende Leistung von Metzwerk bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus dem Vertrag entspringenden Forderungen im Eigentum von Metzwerk. Gerät der Besteller mehr als ein Monat in Leistungsverzug, so ist Metzwerk berechtigt, den Zugang zum Account zu sperren. 12. Geltende RechtsordnungDie geschäftlichen Beziehungen zwischen Metzwerk und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem jeweils geltenden Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Dies gilt ausdrücklich als vereinbart. 13. GerichtsstandBei Streitigkeiten aus einem Werkvertrag mit Metzwerk gilt, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, als Gerichtsstand das Bezirksgericht Villach als vereinbart. 14. Elektronische RechnungslegungUnser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden, wenn sie mit sicherer elektronischer Signatur erstellt werden. 15. SchlussbestimmungenDie Auftraggeber nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass es Metzwerk frei steht, ihre Leistungen mit Links zur eigenen Homepage zu versehen, bzw. den Auftraggeber in der Referenzliste zu zitieren. |
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